Der Mensch im Mittelpunkt!
Vielen Menschen fällt es schwer, mit Ihren Angehörigen über Tod oder Bestattung zu sprechen. Die Bestattungsvorsorge gibt Ihnen die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten festzulegen, wo und in welcher Form Sie bestattet werden möchten. Für die Angehörigen ist es eine große Erleichterung, wenn die Wünsche des Verstorbenen bekannt sind und berücksichtigt werden können.
Es gibt eine ganze Reihe von guten Gründen, sich um die letzten Dinge rechtzeitig selbst zu kümmern; sei es, weil Alleinstehende sicher gehen wollen, dass alles in Ihrem Sinne geregelt wird oder aber, weil Verwandte oder Freunde zu weit entfernt sind, um helfen zu können. Oft ist es auch der Wunsch, Angehörige von all diesen anstehenden Entscheidungen zu befreien, die die Abwicklung einer Bestattung erfordern.
Immer mehr Menschen erkennen deshalb die Notwendigkeit, möglichst viele persönliche Dinge selbst rechtzeitig zu regeln. Dies betrifft selbstverständlich auch die Vorsorgeregelung der eigenen Bestattung. In einem persönlichen und selbstverständlich vertraulichen Gespräch informieren wir Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten einer Bestattungsvorsorge.
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Punkte für Sie aufgeführt:
Wir beraten Sie gerne auch persönlich: 02137-2107
In einen Bestattungs-Vorsorgevertrag werden alle besprochenen Angelegenheiten im Sterbefall so ausgeführt werden, wie Sie es vorher festgelegt haben. Ihre Angehörigen brauchen sich um viele dieser Dinge keine Gedanken mehr zu machen, da alle notwendigen Schritte direkt in die Wege geleitet werden.
In vielen Fällen ist eine finanzielle Absicherung im Rahmen eines Bestattungs-Vorsorgevertrages sehr nützlich. Dies bedeutet nicht nur für Sie eine Absicherung, sondern auch für Ihre Angehörigen, die durch einen Trauerfall oftmals finanziell belastet werden.
Es ist auf jeden Fall sinnvoll, ein Testament zu errichten. Dabei ist es Ihnen überlassen in welcher Form Sie Ihren letzten Willen festlegen.
Das eigenhändige Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Unterschriften müssen mit vollem Vor- und Zunamen geleistet werden damit keine Missverständnisse entstehen können. Weiterhin ist es wichtig, Ort und Datum zu vermerken. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass Ihr Testament auch in Kraft tritt, so geben Sie es beim Amtsgericht oder beim Notariat in Verwahrung.
Das Testament beim Notar wird immer amtlich verwahrt und nach dem Tod geöffnet. Der Notar berät Sie und hilft bei der Formulierung, er kennt auch die steuerlichen Folgen. Die Kosten für ein Testament sind relativ gering. Dafür werden eventuell viele Auseinandersetzungen vermieden, die ganz sicher wesentlich mehr Aufwand erfordern würden.
Diese Dokumente sollten Sie an einem Ihren Angehörigen bekannten Ort verwahren:
Bestattungen Norbert Esser e.K.
Nievenheimer Str. 7
41469 Neuss
Telefon: 0 21 37 - 21 07
Email: info@bestatter-esser.de